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   BVerfG, 19.01.2021 - 1 BvR 2671/20   

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https://dejure.org/2021,473
BVerfG, 19.01.2021 - 1 BvR 2671/20 (https://dejure.org/2021,473)
BVerfG, Entscheidung vom 19.01.2021 - 1 BvR 2671/20 (https://dejure.org/2021,473)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Januar 2021 - 1 BvR 2671/20 (https://dejure.org/2021,473)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Anspruch des DITIB Landesverbandes Hessen auf erneute Durchführung des verwaltungsgerichtlichen Eilverfahrens gegen die Aussetzung des islamischen Religionsunterrichts

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 7 Abs 3 GG, Art 19 Abs 4 S 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 80 Abs 5 VwGO, § 123 Abs 1 S 1 VwGO
    Stattgebender Kammerbeschluss: Versagung fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes bzgl der Aussetzung des in Hessen erteilten bekenntnisgebundenen islamischen Religionsunterrichts verletzt Anspruch auf effektiven Rechtsschutz - Verfassungsbeschwerde bzgl einer Verletzung von ...

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Versagung fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes bzgl der Aussetzung des in Hessen erteilten bekenntnisgebundenen islamischen Religionsunterrichts verletzt Anspruch auf effektiven Rechtsschutz - Verfassungsbeschwerde bzgl einer Verletzung von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch die Versagung fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes hinsichtlich der Aussetzung des in Hessen erteilten bekenntnisgebundenen islamischen Religionsunterrichts; Erforderlichkeit einer nachvollziehbaren Auslegung des ...

  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Versagung fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes bzgl der Aussetzung des in Hessen erteilten bekenntnisgebundenen islamischen Religionsunterrichts verletzt Anspruch auf effektiven Rechtsschutz - Verfassungsbeschwerde bzgl einer Verletzung von ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Religionsunterricht - Islamischer Religionsunterricht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Anspruch des DITIB Landesverbandes Hessen auf erneute Durchführung des verwaltungsgerichtlichen Eilverfahrens gegen die Aussetzung des islamischen Religionsunterrichts

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    DITIB - und der Streit um den islamischer Religionsunterricht in Hessen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Islamunterricht in Hessen: Ein neues Eilverfahren für den Ditib

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Anspruch des DITIB Landesverbandes Hessen auf erneute Durchführung des verwaltungsgerichtlichen Eilverfahrens gegen die Aussetzung des islamischen Religionsunterrichts

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Moscheeverband Ditib hat Anspruch auf Eilverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2021, 385
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 01.02.1989 - 1 BvR 1290/85

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Erledigung einer

    Auszug aus BVerfG, 19.01.2021 - 1 BvR 2671/20
    Er ist daher nicht darauf verwiesen, vorab auch den Rechtsweg in der verwaltungsgerichtlichen Hauptsache zu erschöpfen (vgl. BVerfGE 77, 381 ; 79, 275 ; 86, 15 ; stRspr).

    Dort bietet sich nach der Art des gerügten Grundrechtsverstoßes die Gelegenheit, der verfassungsrechtlichen Beschwer abzuhelfen (vgl. BVerfGE 79, 275 ; 104, 65 ).

    Eine Vorabentscheidung nach § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil das verwaltungsgerichtliche Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, in dem bisher noch keine Sachprüfung stattgefunden hat, nunmehr wieder eröffnet ist; zudem dürfte die Frage einer Verletzung des Art. 7 Abs. 3 GG nur nach weiteren Klärungen etwa mit Blick auf die rechtliche Bedeutung des Kooperationsbescheides und dessen Aussetzung oder der konkreten Ausgestaltung des anstelle des bisherigen islamischen Religionsunterrichts angebotenen staatlichen Islamunterrichts zu beantworten sein (vgl. BVerfGE 79, 275 ; 80, 40 ; 104, 65 ).

  • BVerfG, 09.10.2001 - 1 BvR 622/01

    Schuldnerspiegel

    Auszug aus BVerfG, 19.01.2021 - 1 BvR 2671/20
    Dort bietet sich nach der Art des gerügten Grundrechtsverstoßes die Gelegenheit, der verfassungsrechtlichen Beschwer abzuhelfen (vgl. BVerfGE 79, 275 ; 104, 65 ).

    Eine Vorabentscheidung nach § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil das verwaltungsgerichtliche Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, in dem bisher noch keine Sachprüfung stattgefunden hat, nunmehr wieder eröffnet ist; zudem dürfte die Frage einer Verletzung des Art. 7 Abs. 3 GG nur nach weiteren Klärungen etwa mit Blick auf die rechtliche Bedeutung des Kooperationsbescheides und dessen Aussetzung oder der konkreten Ausgestaltung des anstelle des bisherigen islamischen Religionsunterrichts angebotenen staatlichen Islamunterrichts zu beantworten sein (vgl. BVerfGE 79, 275 ; 80, 40 ; 104, 65 ).

  • VGH Hessen, 22.10.2020 - 7 B 1913/20
    Auszug aus BVerfG, 19.01.2021 - 1 BvR 2671/20
    Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 13. Juli 2020 - 6 L 753/20.WI - und der Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 22. Oktober 2020 - 7 B 1913/20 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 19 Absatz 4 Satz 1 des Grundgesetzes.

    Es ist festzustellen, dass der Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 13. Juli 2020 - 6 L 753/20.WI - und der Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 22. Oktober 2020 - 7 B 1913/20 - den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG verletzen; die Beschlüsse sind aufzuheben und die Sache ist an das Verwaltungsgericht zurückzuverweisen (§ 93c Abs. 2 i.V.m. § 95 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BVerfGG).

  • BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvR 2236/04

    Europäischer Haftbefehl

    Auszug aus BVerfG, 19.01.2021 - 1 BvR 2671/20
    Der Bürger hat einen Anspruch auf eine möglichst wirksame gerichtliche Kontrolle in allen ihm von der Prozessordnung zur Verfügung gestellten Instanzen (vgl. BVerfGE 113, 273 ; 129, 1 ; stRspr).
  • BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07

    Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die

    Auszug aus BVerfG, 19.01.2021 - 1 BvR 2671/20
    Der Bürger hat einen Anspruch auf eine möglichst wirksame gerichtliche Kontrolle in allen ihm von der Prozessordnung zur Verfügung gestellten Instanzen (vgl. BVerfGE 113, 273 ; 129, 1 ; stRspr).
  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

    Auszug aus BVerfG, 19.01.2021 - 1 BvR 2671/20
    Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gebietet daher den Gerichten, das Verfahrensrecht so anzuwenden, dass den erkennbaren Interessen des rechtsschutzsuchenden Bürgers bestmöglich Rechnung getragen wird (vgl. BVerfGE 134, 106 ).
  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

    Auszug aus BVerfG, 19.01.2021 - 1 BvR 2671/20
    Der Zugang zu Gericht darf nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 35, 263 ; 40, 272 ; 77, 275 ).
  • BVerfG, 27.02.2002 - 2 BvR 553/01

    Effektiver Rechtsschutz für Strafgefangene

    Auszug aus BVerfG, 19.01.2021 - 1 BvR 2671/20
    Legt ein Gericht den Verfahrensgegenstand in einer Weise aus, die das vom Antragsteller erkennbar verfolgte Rechtsschutzziel ganz oder in wesentlichen Teilen außer Betracht lässt, so liegt darin eine Rechtswegverkürzung, die den Rechtsschutzanspruch des Betroffenen nach Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG verletzt (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Februar 1997 - 2 BvR 2989/95 -, juris, Rn. 13; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Februar 2002 - 2 BvR 553/01 -, Rn. 13; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. März 2002 - 2 BvR 261/01 -, Rn. 15; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 21. September 2020 - 1 BvR 2146/20 -, Rn. 5 ff.).
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerfG, 19.01.2021 - 1 BvR 2671/20
    Der Zugang zu Gericht darf nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 35, 263 ; 40, 272 ; 77, 275 ).
  • BVerfG, 26.01.1988 - 1 BvR 1561/82

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

    Auszug aus BVerfG, 19.01.2021 - 1 BvR 2671/20
    Er ist daher nicht darauf verwiesen, vorab auch den Rechtsweg in der verwaltungsgerichtlichen Hauptsache zu erschöpfen (vgl. BVerfGE 77, 381 ; 79, 275 ; 86, 15 ; stRspr).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1859/91

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Vorabentscheidung des BVerfG - VermG

  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

  • BVerfG, 13.03.2002 - 2 BvR 261/01

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz durch

  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1308/82

    Bewertung medizinischer Prüfungen im Antwort-Wahl-Verfahren

  • BVerfG, 21.09.2020 - 1 BvR 2146/20

    Teilweise erfolgreiche Anträge auf Erlass einstweiliger Anordnungen wegen

  • BVerfG, 19.02.1997 - 2 BvR 2989/95

    Objektiv willkürlkiche Verkennung des Rechtsschutzziels

  • BVerfG, 08.08.2021 - 2 BvR 2000/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Unterbringung in einer

    Legt ein Gericht Erklärungen in einer Weise aus, die das erkennbar verfolgte Rechtsschutzziel ganz oder in wesentlichen Teilen außer Betracht lässt, und verstellt es sich dadurch die an sich gebotene Sachprüfung, so liegt darin eine Rechtswegverkürzung, die den Rechtsschutzanspruch des Betroffenen aus Art. 19 Abs. 4 GG verletzt (vgl. BVerfGK 10, 509 ;BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Februar 1997 - 2 BvR 2989/95 -, juris, Rn. 13; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Februar 2002 - 2 BvR 553/01 -, juris, Rn. 13; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Januar 2017 - 2 BvR 476/16 -, Rn. 12; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. Januar 2021 - 1 BvR 2671/20 -, Rn. 23; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Februar 2021 - 2 BvR 1780/20 -, juris, Rn. 3).
  • BVerfG, 22.09.2021 - 2 BvR 955/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verstoßes gegen Art. 19 Absatz 4 Satz 1

    Legt ein Gericht den Verfahrensgegenstand in einer Weise fest, die das vom Antragsteller erkennbar verfolgte Rechtsschutzziel ganz oder in wesentlichen Teilen außer Betracht lässt, und verstellt es sich dadurch die - an sich gebotene - Sachprüfung des erhobenen Begehrens, so liegt darin eine sachlich nicht nachvollziehbare Rechtswegverkürzung, die den Rechtsschutzanspruch des Betroffenen nach Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG im Grundsätzlichen missachtet (vgl. BVerfGK 10, 509 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Februar 1997 - 2 BvR 2989/95 -, juris, Rn. 13; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Februar 2002 - 2 BvR 553/01 -, juris, Rn. 13; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Juli 2005 - 2 BvR 497/03 -, juris, Rn. 55; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Juni 2007 - 2 BvR 2395/06 -, juris, Rn. 15; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Juli 2007 - 2 BvR 2282/06 -, juris, Rn. 4; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Juli 2008 - 2 BvR 31/06 -, juris, Rn. 25; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Januar 2017 - 2 BvR 476/16 -, juris, Rn. 12; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. Januar 2021 - 1 BvR 2671/20 -, juris, Rn. 23; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 8. August 2021 - 2 BvR 2000/20 -, juris, Rn. 24; s. auch BVerfGE 96, 44 ; BVerfG, Beschluss vom 6. Februar 2020 - 2 BvR 1719/19 -, juris, Rn. 21 ["Sachdienliche Auslegung von Anträgen"]).
  • BVerwG, 28.07.2022 - 3 BN 8.21

    Zulässigkeit eines Normenkontrollantrags nach Außerkrafttreten der Norm

    Sie sind verpflichtet, bei der Auslegung und Anwendung des Prozessrechts einen wirkungsvollen Rechtsschutz zu gewährleisten und den Zugang zu den eingeräumten Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (stRspr, vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 26. Januar 2021 - 2 BvR 676/20 - juris Rn. 30 und vom 19. Januar 2021 - 1 BvR 2671/20 - NVwZ-RR 2021, 385 Rn. 23, jeweils m. w. N.).
  • BFH, 30.03.2021 - VII B 62/20

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Verfahrenshandlungen - Verbindung von

    Dieser Anspruch garantiert nicht nur formal die Möglichkeit, die Gerichte anzurufen, sondern gebietet auch die Effektivität des damit verbundenen Rechtsschutzes; das bedeutet, gewährleistet wird ein Anspruch auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 26.01.2021 - 2 BvR 676/20, juris, Rz 30, und vom 19.01.2021 - 1 BvR 2671/20, NVwZ-Rechtsprechungs-Report 2021, 385, Rz 23, jeweils m.w.N.).
  • VG Bayreuth, 12.09.2022 - B 3 E 22.833

    Zurückstellung, Schulpflicht, Erfolgsprognose, Aufnahme in die Schule

    Wichtig ist nur, dass er dies noch vornehmen kann, also die ablehnende Entscheidung noch nicht bestandskräftig ist, was hier noch nicht der Fall ist (BayVGH, B.v. 24.8.1994 - 12 CE 94.2401 - BeckRS 1994, 23124; VG Karlsruhe, B.v. 3.3.2021 - 8 K 4842/20 - BeckRS 2021, 24088 Rn. 13; VG Würzburg, B.v. 24.8.2015 - 2 E 15.712 - BeckRS 2016, 42736; Schoch/Schneider, VwGO, 42. EL Februar 2022, § 123 Rn. 106; vgl. BVerfG, B.v. 19.1.2021 - 1 BvR 2671/20 - NVwZ-RR 2021, 385 Rn. 26).
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